Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltung
1.1. Diese Bedingungen sowie die in Bezug genommenen Produktblätter und Verarbeitungshinweise sind Bestandteile sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen über Verkäufe unserer Produkte (nachfolgend „Ware” genannt). Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Vereinbarungen nicht ausdrücklich darauf berufen, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.2. Für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Zweifel die Incoterms® in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich.
2. Angebote, Vertragsschluss, Beschaffenheit und Mengenermittlung
2.1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist.
2.2. Soll die Ware nach Vorstellung des Käufers nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein oder geht der Käufer von einer bestimmten Verwendungseignung der Ware oder von einer bestimmten Beschaffenheit aus oder plant der Käufer den Einsatz der Ware für einen ungewöhnlichen Zweck, die Verarbeitung ungewöhnlicher Materialien, unter erhöhter Beanspruchung oder unter besonderen Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit oder für die Umwelt, ist er verpflichtet, uns vor Abschluss des Vertrages auf die entsprechenden Erwartungen bzw. Umstände schriftlich hinzuweisen.
2.3. Wir weisen darauf hin, dass die von uns angebotenen Bodenhilfsstoffe und Pflanzenstärkungsmittel auf natürliche Weise wirken und daher der Eintritt des gewünschten Effektes von einer Vielzahl von Parametern abhängig ist, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B. Bodenbeschaffenheit, Art und Zustand der Pflanze, Vorbehandlung von Boden und Pflanze, Wetterbedingungen, etc.). Die vertragliche vereinbarte Beschaffenheit der Ware entspricht daher der Zusammensetzung der einzelnen Mittel nach Maßgabe der Angaben in unserem Katalog und der auf dem Etikett abgedruckten Produktangaben. Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf eine bestimmte Wirkweise und einen bestimmen Erfolg geben wir nicht ab. Auf das jeweilige Produktblatt nehmen wir Bezug. Alle Produktdaten- und Sicherheitsdatenblätter können auf unserer Homepage (https://www.woebking.com) eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch lassen wir dem Käufer die Unterlagen gerne per Email oder auf dem Postwege zukommen.
2.4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Fotografien und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
2.5. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausführung des Auftrages zustande. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den gesamten Inhalt des Vertrages. Dies gilt auch, wenn sie von Erklärungen des Käufers abweicht, es sei denn, der Käufer widerspricht den Abweichungen unverzüglich und schriftlich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer nicht.
2.6. Ist eine Bestellung des Käufers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung annehmen. Weicht die Bestellung von unserem Angebot ab, wird der Käufer die Bestellung schriftlich abfassen und die Abweichungen kenntlich machen.
2.7. Unsere Handelsvertreter oder sonstigen Vertriebsmittler sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen oder Garantien zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
3. Lieferung, Lieferfristen, Abnahme und Verpackung
3.1. Sofern nicht anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms®/unser Werk Osnabrück, Deutschland, Warenausgabe).
3.2. Bei Abholung der Ware übernimmt der Käufer bzw. in seinem Namen die von dem Käufer zur Beförderung bestimmte Person die betriebs- und beförderungssichere Ladungssicherung.
3.3. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten (Lieferfristen/Liefertermine) berechtigen den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Falls derartige Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten sind in der Regel behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbarer Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbaren Ereignisse, die entweder bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung und Produktion unseres Betriebs abhängig ist. Bei auftretenden Liefererschwernissen/- verzögerungen werden wir den Vertragspartner unverzüglich informieren.
3.4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.
3.5. Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden von Verbrauchern im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zurückgenommen. Ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, Transport- und Verkaufsverpackungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
4. Gefahrübergang
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verträgen mit einem Unternehmer bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware zur Abholung zur Verfügung gestellt wird und dies dem Käufer angezeigt wurde. Ist die Lieferung nach außerhalb des Werkes vereinbart, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verträgen mit einem Verbraucher in dem Zeitpunkt über, in dem dieser die Ware erhalten hat.
5. Preise, Kostensteigerung, Zahlungsbedingungen, Abtretung, Aufrechnung
5.1. Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung in der Währung Euro, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung nicht anderes ergibt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.2. Bei Neukunden oder in sonst berechtigten Fällen (z.B. Zahlungsverzug in der Vergangenheit), behalten wir uns vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern. Ein vereinbartes Zahlungsziel können wir kündigen und bei der weiteren Auftragsabwicklung Vorkasse verlangen, wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, einen nicht berechtigten Skontoabzug tätigt, vereinbarte Zahlungssicherheiten nicht beibringt oder sonstige wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. Vor Kündigung des Zahlungsziels sind wir verpflichtet, den Kunden abzumahnen und ihm Gelegenheit zu geben, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Abmahnung einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Zur Lieferung sind wir während dieser Frist nicht verpflichtet.
5.3. Gerät der Käufer mit einer Forderung in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen beantragt, werden alle sonstigen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bei mehreren fälligen Forderungen behalten wir uns gegenüber Unternehmern das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Käufers zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleichalten zur verhältnismäßigen Tilgung.
5.4. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere für Energie, Fracht und/ oder Löhne bzw. diesbezügliche gesetzliche Abgaben, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.5. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen oder der Abzug von Skonto bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Eine Skontofrist beginnt stets mit dem Datum der Rechnung. Frachten und Transport- und Verpackungskosten sind nicht skontierfähig.
5.6. Ist der Käufer Unternehmer, so ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, dass der entsprechende Anspruch des Käufers unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.7. Der Käufer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns nicht bestritten oder anerkannt wurden.
5.8. Die Abtretung von Ansprüchen, die uns gegenüber bestehen, bedarf unserer Zustimmung.
6. Mängelrüge, Mängelansprüche
6.1. Ein Sachmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware unter Berücksichtigung der Regelungen in 2.3 spürbar von der vereinbarten Ausführung, Menge, Beschaffenheit, Verwendungseignung oder, wenn nichts Anderes vereinbart ist, von der in Osnabrück üblichen Beschaffenheit und Verwendungseignung abweicht. Ein Rechtsmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht frei von in der Bundesrepublik Deutschland durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Weitergehende gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen unserer Verantwortlichkeit bleiben unberührt. Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, sind wir insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die Ware für eine andere als die übliche Verwendung geeignet ist oder darüber hinausgehende Erwartungen des Käufers erfüllt oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von Rechten/Ansprüchen Dritter ist.
6.2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach Lieferung der Ware zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung zu rügen. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
6.3. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, entscheiden wir, ob Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in Form der Beseitigung des Mangels geleistet wird. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziffer 8.
6.4. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns; der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
6.5. Eine Haftung für normale Abnutzung, üblichen Verschleiß, Verderb nach Ablauf der aufgedruckten Haltbarkeitszeiten sowie für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung ist ausgeschlossen. Werden unsere oder allgemein gültige Verarbeitungs- und Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Mängelhaftung, wenn nicht der Käufer eine substantiierte Behauptung widerlegt, dass erst durch diese Umstände der Mangel eingetreten ist. Unsere Anwendungshinweise finden sie auf unserer Homepage zum Download und zum Ausdruck bereit (https://www.woebking.com). Gerne senden wir diese auch per E-Mail oder auf dem Postwege zu.
7. Sicherungsrechte
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderung unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darf sie jedoch, wenn der Käufer Unternehmer ist, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.8) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbinden, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.2 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.8) zum Wert der anderen Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderung gemäß 7.2 Satz 2 fort.
7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.8) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.
7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder eine aus unserer Ware hergestellte neue Sache verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung gem. 7.1 Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.8) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz 7 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von der Befugnis gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
7.5. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (7.8) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
7.6. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten abgezogen werden können, zu tragen.
7.7. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
7.8. Der „Wert unserer Ware” im Sinne dieser Ziffer 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 %.
7.9. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderung um mehr als 10 % übersteigt.
8. Schadensersatzansprüche
8.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich der Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.2. Soweit wir nicht wegen Vorsatz haften oder der Anspruch des Käufers nicht bereits verjährt ist, ist der Käufer, wenn er Unternehmer ist, bei Klagen auf Schadensersatz verpflichtet, diese innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Ablehnung des Anspruches durch uns zu erheben.
9. Ausfuhrnachweis, Gelangensbestätigung, Umsatzsteueridentifikationsnummer
9.1. Holt ein gewerblicher Käufer oder dessen Beauftragter die Ware ab und befördert, verbringt oder versendet sie in das Ausland, so hat der Käufer uns innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis bzw. die Gelangensbestätigung vorzulegen. Unterbleibt die Vorlage, hat der Käufer den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
9.2. Wir behalten uns vor, zunächst die Umsatzsteuer zu berechnen und zu vereinnahmen und nach Vorlage der benötigten Nachweise der Ausfuhr gutzuschreiben und zu erstatten.
9.3. Ein gewerblicher Käufer, der in einem anderen EU-Gemeinschaftsland ansässig ist, ist verpflichtet, uns vor Lieferung die ihm zugeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Solange die Bekanntgabe nicht erfolgt ist, sind wir nicht verpflichtet, die Lieferung vorzunehmen.
10. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
10.1. Ist nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware Sorge zu tragen.
10.2. Der Kunde versichert, dass er im Geschäftsverkehr mit uns stets im Einklang mit allen anwendbaren Rechtsnormen, insbesondere den steuer- und devisenrechtlichen Bestimmungen sowie sämtlichen Vorschriften zum Umweltschutz, handelt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
11.1. Ist der Käufer Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung der Sitz unserer Gesellschaft.
11.2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an dessen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
11.3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12. Datenschutzhinweis
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Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind wir nicht verpflichtet.
13. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.